Das SAQ Zertifikat kann durch eine erfolgreich absolvierte schriftliche und mündliche Prüfung erlangt werden. Die Basis bildet das SAQ Prüfungsreglement. Nachstehend finden sich Informationen zu den Zulassungsbedingungen, den schriftlichen und mündlichen Prüfungen, der Prüfungsorganisation und zu den Rechtsmitteln.
Zulassungsbedingungen
Details anzeigen/ausblendenZulassung schriftlichen Prüfung:
- Anstellung bei einer Bank
Zulassung mündlichen Prüfung:
- Anstellung bei einer Bank
- über ein Kundenbuch verfügen oder daran beteiligt sein, bzw. als Spezialist eigenständig für Kunden arbeiten und mit ihnen im direkten Kontakt stehen
- über eine Rolle/Funktion verfügen, die dem Programm entspricht
- Alle erforderlichen schriftlichen Prüfungen bestanden
Schriftliche Prüfung
Details anzeigen/ausblendenIn der schriftlichen Prüfung wird das Fachwissen im jeweiligen Zertifizierungsprogramm getestet.
- Es besteht keine obligatorische Vorbereitung, der Kandidat ist selber für seine Vorbereitung verantwortlich.
- Die schriftliche Prüfung kann in Teilprüfungen absolviert werden.
- Besteht eine schriftliche Prüfung aus mehreren Teilprüfungen, hat der Kandidat ab dem ersten Versuch 3 Jahre Zeit, die weiteren Teilprüfungen erfolgreich zu absolvieren.
- Jede erforderliche Prüfung/Teilprüfung muss mit einem Wert von mindestens 70% bestanden werden. Ergebnisse von Teilprüfungen können nicht verrechnet oder kumuliert werden.
- Die schriftliche Prüfung/Teilprüfung kann zwei Mal wiederholt werden.
- Die bestandene gesamte schriftliche Prüfung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
- Wurde die schriftliche Prüfung oder Teilprüfung dreimal nicht bestanden, so kann frühestens nach einer Wartefrist von zwölf Monaten mit dem Qualifikationsverfahren neu begonnen werden.
Die Prüfungsdauer und der Prüfungsumfang richten sich nach den Vorgaben der einzelnen Zertifizierungsprogramme.
Zertifizierter Privatkundenberater | 60 Fragen in 120 Min. |
Zertifizierter Individualkundenberater | 75 Fragen in 150 Min. |
Zertifizierter KMU Kundenberater | 120 Fragen in 300 Min. |
Certified Corporate Banker CCoB | 120 Fragen in 300 Min. |
Zertifizierter Affluent Kundenberater | 120 Fragen in 240 Min. |
Certified Wealth Management Advisor CWMA | 150 Fragen in 300 Minuten |
Weitere Ausführungen finden sich im Prüfungsreglement oder im jeweiligen Zertifizierungssprogramm.
Mündliche Prüfung
Details anzeigen/ausblendenWährend der mündlichen Prüfung (Kundengespräch) beobachten und bewerten Prüfungsexperten auf systematisierte Weise die Beratungskompetenz der Kandidaten. Um dies in einem möglichst realitätsnahen Rahmen zu bewerten, werden Verhaltens- und Fachkompetenz anhand eines simulierten Kundengesprächs mit einem strukturierten Bewertungsbogens überprüft.
- Es besteht keine obligatorische Vorbereitung, der Kandidat ist selber für seine Vorbereitung verantwortlich.
- Die mündliche Prüfung muss innerhalb von 3 Jahren nach der bestandenen schriftlichen Prüfung absolviert werden.
- Die mündliche Prüfung muss mit einem Resultat von mindestens 70% bestanden werden.
- Die mündliche Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden.
- Wurde die mündliche Prüfung dreimal nicht bestanden, so kann frühestens nach einer Wartefrist von zwölf Monaten mit dem Verfahren für die mündliche Prüfung neu begonnen werden.
Die Prüfungsdauer und der Prüfungsumfang richten sich nach den Vorgaben der einzelnen Zertifizierungsprogramme.
Zertifizierter Privatkundenberater | 60-minütiges Kundengespräch |
Zertifizierter Individualkundenberater | 60-minütiges Kundengespräch |
Zertifizierter KMU Kundenberater | 2 x 30-minütiges Kundengespräch |
Certified Corporate Banker CCoB | 2 x 30-minütiges Kundengespräch |
Zertifizierter Affluent Kundenberater | 60-minütiges Kundengespräch |
Certified Wealth Management Advisor CWMA | 60-minütiges Kundengespräch |
Weitere Ausführungen finden sich im Prüfungsreglement oder im jeweiligen Zertifizierungsprogramm.
Mehr Informationen zu den Funktionen und Rollen finden sie in der allgemeinen Beschreibung zu den Rollenprofilen.
Prüfungsorganisationen
Details anzeigen/ausblendenFolgende Prüfungsorganisationen sind durch die SAQ Swiss Association for Quality für die Durchführung von öffentlichen Prüfungen mandatiert:
Fintelligence |
Sprachen: deutsch, français, english, italiano |
Zertifizierungsprogramme: Privatkunden, Individualkunden, KMU, CCoB, Affluent, CWMA |
Bankenberatungszentrum BBZ |
Sprachen: deutsch, français, italiano |
Zertifizierungsprogramme: Privatkunden, Individualkunden, KMU, CCoB, Affluent, CWMA |
Optimus AG |
Sprachen: deutsch, français, italiano |
Zertifizierungsprogramme: Privatkunden, Individualkunden |
FitchLearning |
Sprachen: deutsch, français, italiano, english, español |
Zertifizierungsprogramm: CWMA |
ISFB (Institut Supérieur de Formation Bancaire) |
Sprachen: français, english |
Zertifizierungsprogramm: CWMA |
Rechtsmittel
Details anzeigen/ausblendenEinsichtnahme
Mündliche Prüfung: Bei einer mündlichen Prüfung hat der Kandidat die Möglichkeit, seine Prüfungsunterlagen einzusehen. Eine Einsichtnahme ist nur bei nicht bestandener Prüfung möglich. Weitere Informationen siehe Leitfaden Rechtsmittel. Der Antrag kann unterschrieben als Scan per Mail an oder per Post eingereicht werden.
Schriftliche Prüfung: Eine Einsicht in die schriftliche Prüfung ist gemäss Prüfungsreglement nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit eine nicht bestandene schriftliche Prüfung mittels Einsprache bei der Zertifizierungsstelle anzufechten. Weitere Informationen siehe Leitfaden Rechtsmittel.
Einsprache
Der Kandidat hat die Möglichkeit, bei nicht erfolgreich absolvierter mündlicher Prüfung bei der Zertifizierungsstelle eine Einsprache einzureichen. Weitere Informationen siehe Leitfaden Rechtsmittel. Der Antrag (mündliche Prüfung bzw. schriftliche Prüfung) kann unterschrieben als Scan per Mail an oder per Post eingereicht werden.
Rekurs
Wenn der Kandidat mit dem Entscheid seiner Einsprache nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, Rekurs an die 2. und endgültige Instanz einzureichen. Weitere Informationen siehe Leitfaden Rechtsmittel. Der Antrag kann unterschrieben als Scan per Mail an oder per Post eingereicht werden.
Beschwerde
Der Kandidat hat die Möglichkeit, bei nicht erfolgreich absolvierter Prüfung, bei der Zertifizierungsstelle schriftlich eine Beschwerde über den Ablauf und die Organisation der Prüfung einzureichen. Weitere Informationen siehe Leitfaden Rechtsmittel. Der Antrag kann unterschrieben als Scan per Mail an oder per Post eingereicht werden.
Dokumente
Downloads
Prüfungsreglement | PDF (359,0 kB) |
Allgemeine Rollenprofile | PDF (85,0 kB) |
Leitfaden Rechtsmittel | PDF (219,2 kB) |
Antrag Einsichtnahme | DOCX (139,1 kB) |
Antrag Einsprache schriftliche Prüfung | DOCX (144,4 kB) |
Antrag Einsprache mündliche Prüfung | DOCX (151,9 kB) |
Antrag Rekurs | DOCX (140,9 kB) |
Antrag Beschwerde | DOCX (139,0 kB) |