Was müssen Händler, Importeure und Spitäler neu beachten? Wie können die Anforderungen erfüllt werden? Betroffene präsentieren erste Erfahrungen.
Datum/Zeit:
Organisator: Fachgruppe Medizinprodukte
Virtuelle Veranstaltung
Mit dem Stopp der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU wurden die institutionellen Rahmenabkommen nicht erneuert. Damit wird die Schweiz zum Drittland und als erste Branche hat die Medizintechnik dies zu spüren bekommen.
In der Folge akzeptiert die EU das Schweizer Recht nicht als gleichwertig zum Europäischen. Für den Verkauf von Medizinprodukten in der Schweiz wird daher analog zum europäischen Recht ein Schweizer Bevollmächtigter (CH Rep) notwendig.
Vor allem Händler und Importeure von Medizinprodukten kommen massiv unter Druck und müssen sich zusätzlich mit regulatorischen Themen auseinandersetzen. Dies in einer relativ schwierigen Zeit.
Spitäler sind jetzt schon betroffen und die Verfügbarkeit von Medizinprodukten scheint höchst gefährdet.
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