Die Zertifikate sind drei Jahre gültig. Um das Zertifikat zu erneuern, muss der Zertifikatsinhaber die von SAQ anerkannten Rezertifizierungsmaßnahmen absolvieren und den Antrag frühestens 3 Monate vor Ablauf des Zertifikats bei SAQ einreichen. SAQ prüft den Antrag und stellt, wenn alle Kriterien für die Rezertifizierung erfüllt sind, ein neues Zertifikat aus, das 3 Jahre gültig ist.
Vorgehen
Bewahren und sichern Sie Ihr Fachwissen und stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden in Sie als Beratungsspezialisten.
Befolgen Sie dazu die Anweisungen unter „Schritt für Schritt zur erfolgreichen Rezertifizierung“, die Sie auch als Checkliste herunterladen können.
Voraussetzungen für eine Rezertifizierung
Die Zertifikatsinhaber sind zum Zeitpunkt der Rezertifizierung bei einem Finanzinstitut beschäftigt.
Sie verfügen über ein Kundenbuch im entsprechenden Segment des zu erneuernden Zertifikates oder sind daran beteiligt bzw. arbeiten als Spezialist eigenständig für Kunden und stehen mit diesen im direkten Kontakt.
Teilnahme an genügend anerkannten Rezertifizierungsmassnahmen.
Ein Einzelantrag zur Rezertifizierung kostet CHF 190.-
Rezertifizierungsmassnahmen
Die Rezertifizierungsmaßnahmen sind von SAQ anerkannt und durch SAQ-Codes als solche gekennzeichnet. Es gibt folgende mögliche Rezertifizierungsmaßnahmen:
Anerkannte Rezertifizierungstraining im Umfang von 24 Lernstunden
Details anzeigen/ausblendenDiese 24 Lernstunden können in einer oder mehreren verschiedenen Trainings absolviert werden. Sie können auch mit anderen Rezertifizierungsmassnahmen kombiniert werden (z.B. mit Experteneinsätzen). In den 24 Lernstunden müssen die Themenfeldern «Fachwissen» und «Verhaltensregeln» behandelt werden. Die Verhaltensregeln beziehen sich auf das FIDLEG Artikel 7 bis 20.
SAQ hat die Trainings in «Fachwissen», «Verhalten» oder «kombinierte Massnahmen» eingeteilt.
Dies wird anhand des SAQ-Codes ausgewiesen. Aus den letzten 4 Endziffern geht hervor, wie das Training/Massnahme eingestuft wurde:
- Endziffer «1XXX» = Fachwissen
- Endziffer «2XXX» = Verhalten
- Endziffer «3XXX» = kombinierte Massnahme (Fachwissen und Verhalten)
Damit eine Rezertifizierungsmassnahme komplett ist, muss folgendes beachtet werden:
- Trainings sind von SAQ anerkannt und für das Zertifizierungsprogramm des zu erneuernden Zertifikates zugelassen
- Der Umfang der absolvierten Trainings soll mindestens 24 Stunden betragen
- Die 24 Lernstunden müssen die Komponenten "Fachwissen" und "Verhalten" beinhalten. Es existiert keine Mindestanzahl an Stunden pro Komponente. resp. kein vorgeschriebenes Verhältnis. Mit einer kombinierten Massnahme sind beispielsweise beide Komponente bereits abgedeckt.
- Die Trainings vollständig innerhalb der Zertifikatslaufzeit besucht wurden.
Beaufsichtigte Rezertifizierungsprüfung
Details anzeigen/ausblendenEs werden Themenfelder aus den jeweiligen Zertifizierungsprogrammen geprüft. Die Dauer und Anzahl Fragen sind für jedes Programm festgelegt:
Zertifizierter Privatkundenberater | 40 Fragen in 80 Min. |
Zertifizierter Individualkundenberater | 50 Fragen in 100 Min. |
Zertifizierter KMU Kundenberater | 80 Fragen in 200 Min. |
Certified Corporate Banker CCoB | 80 Fragen in 200 Min. |
Zertifizierter Affluent Kundenberater | 80 Fragen in 160 Min. |
Certified Wealth Management Advisor CWMA | 80 Fragen in 160 Min. |
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 70% der Punkte erreicht werden.
Einsätze als Prüfungsexperte
Details anzeigen/ausblendenPrüfungsabnahme und Beurteilung von 3 Kandidaten an der mündlichen Prüfung wird mit 8 Lernstunden angerechnet. Für 6 bzw. 9 Kandidaten werden 16 bzw. 24 Lernstunden angerechnet.
Es können nur die oben aufgelisteten Einheiten eingereicht werden. Bruchteile davon werden nicht angerechnet. Die Experteneinsätze müssen im jeweiligen Segment werden, in welchem die Rezertifizierung angestrebt wird.
Einsätze als Trainer in anerkannten Rezertifizierungstrainings
Details anzeigen/ausblendenEinsatz als Trainer in anerkannten Rezertifizierungstrainings im jeweiligen Segment, in welchem die Rezertifizierung angestrebt wird.
Reaktivierung
Wenn Sie die Zertifizierungsanforderungen während der Zertifikatslaufzeit nicht mehr erfüllen, wird Ihr aktives Zertifikat per sofort ungültig (z.B. berechtigte Rolle verlassen). Das Zertifikat kann zu einem späteren Zeitpunkt reaktiviert werden. Alle Informationen zur Reakivierung finden Sie in den "Richtlinien zur Reaktivierung", sowie im "Antrag zur Reaktivierung".
Downloads:
Downloads
Checkliste Rezertifizierung | PDF (120,6 kB) |
Übersicht Anbieter Rezertifizierungsmassnahmen | PDF (201,0 kB) |